Arbeitsrecht
Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man alle Rechtsverhältnisse und rechtlichen Probleme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Dritten (Gewerkschaften, Betriebsräten, etc.). Man unterscheidet im Bereich des Arbeitsrechts zwischen dem Individualarbeitsrecht (Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Verhältnis Gewerkschaften, Betriebsrat-Arbeitgeber).
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, haben also eine besondere geprüfte Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erworben. Dementsprechend haben wir uns mit der gesamten Bandbreite des Arbeitsrechts beschäftigt: Kündigungsschutzklagen, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Lohn-und Gehaltsforderungen, Weihnachts-und Urlaubsgeld, Prüfung von Arbeitsverträgen, Mobbing, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen usw. Mit all diesen Themen des Arbeitsrechts beschäftigen wir uns täglich. Entsprechend viel Erfahrung besitzen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht auf diesem Gebiet.
Folgende Rechtsprobleme fallen unter anderem in das Gebiet Arbeitsrecht:
Abmahnung
Abmahnung erhalten? Viele Abmahnungen, die der Arbeitgeber erteilt, sind formal unwirksam. Eine Prüfung der Abmahnung lohnt sich also auch für Sie, auch wenn der vorgeworfene Verstoß tatsächlich richtig ist. Wir prüfen Ihre Abmahnung zum Festpreis von 89,25 € und sagen Ihnen, was Sie gegen die Abmahnung tun können.
Abrechnung
Sie haben Zweifel, ob Ihre Gehaltsabrechnung korrekt ist oder haben gar keine Abrechnung erhalten, wir kümmern uns um alle Fragen rund um die Abrechnung.
Abwicklungsvereinbarung
Wenn es Ihr Ziel ist, das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung einvernehmlich zum Abschluss zu bringen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Abwicklungsvereinbarung abzuschließen. Eine Abwicklungsvereinbarung führt nicht zum Eintritt einer Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit. In der Abwicklungsvereinbarung können Sie alles regeln, was Ihnen wichtig ist, z.B. die Höhe einer eventuellen Abfindung, Freistellung, Abgeltung des Resturlaubs, Zeugnis usw. Wir beraten Sie gerne, ob eine Abwicklungsvereinbarung in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist und welche Punkte geregelt werden sollten.
Arbeitsamt
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Falle einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages eine Sperrfrist zu befürchten haben oder haben das Gefühl das etwas bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht stimmt? Wir beraten Sie auch bei allen Fragen rund ums Arbeitsamt. In der Regel liegen die Kosten für eine Erstberatung in diesem Bereich zwischen 89,25 € und 119,00 €.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht entscheidet über alle Fragen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sollte es nötig sein, dass wir für Sie eine Klage einreichen, teilen wir Ihnen vorher die Kosten so genau wie möglich mit. Außerdem erhalten Sie von uns eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage und eine Einschätzung möglicher Risiken. Wichtig ist uns, dass diese Punkte für Sie transparent sind.
Arbeitsvertrag
Sie beginnen ein neues Arbeitsverhältnis und fragen sich, ob der Vertrag irgendwelche Fallstricke oder nachteilige Regelungen enthält? Kein Problem, wir schauen uns den Vertrag an und beantworten alle Ihre Fragen. Die Kosten für die Durchsicht des Vertrages liegen zwischen 119,00 € und 178,50 €, je nach Umfang des Vertrages und der Fragen. Eine intensive Prüfung des Vertrages Klausel für Klausel rechnen wir allerdings nach Stunden ab. Falls Sie eine intensive Prüfung wünschen, erhalten Sie aber von uns eine vorherige Kostenschätzung.
Aufhebungsvertrag
Der Chef möchte, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Vorsicht, es könnte eine Sperre beim Arbeitsamt drohen. Wir beraten Sie nicht nur zu den Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrages sondern auch zur Wirksamkeit der Vertragsklauseln und zeigen Ihnen alternative Wege zum Aufhebungsvertrag.
Befristung
Ein Arbeitsverhältnis kann mit oder ohne Sachgrund zeitlich befristet werden. Hierfür müssen jedoch die Voraussetzungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes (TzBfG) vorliegen. Ist Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als zwei Jahre befristet? Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihre Befristung rechtmäßig ist? Sollte die Befristung nicht rechtmäßig sein, so helfen wir Ihnen, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber zu erlangen.
Betriebliche Übung
Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte gleichförmige Verhaltensweise regelmäßig wiederholt, so spricht man von einer betrieblichen Übung. Der Arbeitnehmer kann dann darauf vertrauen, dass ihm bestimmte Vergünstigungen auf Dauer gewährt werden. Die betriebliche Übung kann sich auf unterschiedlichste arbeitsrechtliche Ansprüche beziehen. Insbesondere der Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes oder des Urlaubsgeldes kann durch eine betriebliche Übung begründet werden. Will Ihr Arbeitgeber von einer langjährigen Übung abweichen? Wir prüfen für Sie, ob der Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung für Sie besteht.
Betriebsrat
Der Betriebsrat muss Ihrer Kündigung zustimmen, falls ein Betriebsrat bei Ihrem Arbeitgeber vorhanden ist. Sollte die Zustimmung fehlen oder fehlerhaft sein, ist die Kündigung unwirksam. Die Aufgaben des Betriebsrates sind darüber hinaus sehr vielfältig. Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte im Unternehmen und ist auch für die Wahrnehmung Ihrer Belange da.
Diskriminierung
Die Diskriminierung am Arbeitsplatz kann bewusst, manchmal jedoch auch unbewusst ausgeübt werden. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung unter anderem wegen des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung. Wird Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, weil sie schwanger geworden sind? Erhalten Sie kein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgrund Ihres Alters? Wir prüfen, ob möglicherweise eine Diskriminierung nach dem AGG durch Ihren Arbeitgeber vorliegt. Wir prüfen in diesem Falle insbesondere, ob Ihnen ein Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusteht.
Elternzeit
Elternzeit ist der Anspruch des Arbeitnehmers nach der Geburt eines Kindes unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu verlangen. Im Zusammenhang mit der Elternzeit treten häufig Fragen über die Beantragung, deren Länge und die Wirkung auf das Arbeitsverhältnis auf. Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die rechtzeitige Beantragung der Elternzeit und Wahrung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Elternzeit.
Entgelt
Kein Geld erhalten? Das kann vielfältige Gründe haben. Ärgerlich ist es in jedem Fall, da die monatlichen Kosten ja weiterlaufen. Wir helfen Ihnen, schnell an ihr Geld zu kommen und kümmern uns falls nötig auch um die gerichtliche Durchsetzung. Dabei gehen wir konsequent vor, damit Sie sich nicht lange Sorgen um die Zahlung Ihrer Rechnungen machen müssen.
Freistellung
Unter Freistellung versteht man die Entbindung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Gehalts. Die Freistellung kann z.B. nach vorheriger Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Nicht jede Freistellung ist jedoch einseitig seitens des Arbeitgebers möglich. Insbesondere die Anrechnung von Urlaub in der Zeit der Freistellung unterliegt rechtlichen Beschränkungen. Wir prüfen für Sie, ob die Freistellung rechtmäßig erfolgte. Auch prüfen wir, ob Sie sich hierfür Urlaub anrechnen lassen müssen oder nicht.
Gratifikation
Unter Gratifikation versteht man eine freiwillige Sonderzuwendung die der Arbeitnehmer zusätzlich zur üblichen Arbeitsvergütung erhält. Häufig soll die Gratifikation zurückgezahlt werden, falls das Arbeitsverhältnis am Anfang eines Jahres gekündigt wird. Ob eine zulässige Rückzahlungsklausel bei Ihnen vertraglich vereinbart ist, prüfen wir gerne für Sie. Auch wenn Ihr Arbeitgeber eine üblicherweise gezahlte Gratifikation verweigert, unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gütetermin
Im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht findet zunächst eine Güteverhandlung statt. Ziel des Gütetermins ist die Herbeiführung einer Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dazu ist es in der Regel erforderlich, dass Sie an der Verhandlung teilnehmen. Aber keine Angst: Wir bereiten Sie vorher auf den Termin vor und sagen Ihnen, wie alles abläuft.
Haftung des Arbeitnehmers
Sie haben einen Schaden während ihrer Arbeitszeit in der Firma verursacht? Häufig glaubt der Arbeitgeber, er könne den entstandenen Schaden vom Lohn einbehalten. Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Erfüllung seiner Arbeitspflicht entstanden sind, ist jedoch beschränkt. Wenn der Schaden bei einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist, muss der Arbeitnehmer nur dann voll haften, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Hat er lediglich mit mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit den Schaden verursacht, so kann nur ein Teil des Schadens verlangt werden, unter Umständen besteht sogar gar keine Haftung des Arbeitnehmers. Sollte ein Schadensersatz gegen Sie von Ihrem Arbeitgeber geltend gemacht werden, prüfen wir, ob tatsächlich die Haftungsvoraussetzungen bei Ihnen eingreifen.
Kammertermin
Falls eine Einigung im Gütetermin nicht zustande kommt, folgt einige Monate später der Kammertermin. Am Kammertermin nehmen 3 Richter teil: Der Vorsitzende und zwei ehrenamtliche Richter (einer aus Kreisen der Arbeitnehmerschaft und einer aus Kreisen der Arbeitgeberschaft). Im Kammertermin werden ggfl. auch Zeugen gehört.
Klage
Die Klage vor dem Arbeitsgericht dient der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Die Kosten für die Klage trägt im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Seite selbst. Das sollte Sie jedoch nicht abschrecken: Wir informieren Sie vorher über die entstehenden Kosten und darüber, ob eine Klage sich finanziell für Sie lohnt. Außerdem kennen wir alternative Möglichkeiten, um die Kosten zu minimieren (Prozeßkostenhilfe, Rechtsschutz, etc.)
Kündigung
Kündigung erhalten? Wir prüfen die Kündigung und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Kündigungsschutz
Wer in einem Unternehmen arbeitet, das mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter hat und dort länger als 6 Monate beschäftigt ist, genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. D.h. es gelten strengere Anforderungen an die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dementsprechend kann sich eine Kündigungsschutzklage oft lohnen. Dies überprüfen wir für Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Schwerbehindertenrecht
Sie sind schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt? Dann stehen Ihnen besondere Rechte zu, die der Arbeitgeber beachten muss. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und prüfen, ob der Arbeitgeber diese auch einhält. Außerdem prüfen wir, ob Sie Anspruch auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten haben.
Sozialplan
Bei Ihrem Arbeitgeber ist eine Betriebsänderung geplant , deren wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitnehmer durch eine Sozialplan abgemildert werden sollen? Wir prüfen, ob der Sozialplan fehlerfrei zustande gekommen ist und Sie darin ausreichend berücksichtigt wurden.
Streitwert
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten werden vom Rechtsanwalt in der Regel nach Streitwert abgerechnet. Damit die Kosten für Sie transparent sind, haben die Arbeitsgerichte einen Streitwertkatalog entwickelt, den wir unserer Abrechnung zugrunde legen. Die voraussichtlichen Kosten teilen wir Ihnen vorher mit.
Urlaub
Urlaub ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Der Urlaub ist im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeitlich festzulegen Der Widerruf einmal genehmigten Urlaubs ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es besteht Streit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber über die Länge oder die Lage des Urlaubs? Wir unterstützen Sie, Ihre Urlaubsansprüche ggfs. kurzfristig durchzusetzen.
Verfallfrist
Durch eine vertraglich geregelte Verfallfrist (auch Ausschlussfrist genannt) können arbeitsvertragliche Ansprüche innerhalb kurzer Zeit verfallen. Allerdings ist zu prüfen, ob die vertragliche Verfallfrist rechtmäßig vereinbart worden ist. Möglicherweise können wir Ihnen zu Ihrem Anspruch verhelfen, auch wenn sich Ihr Arbeitgeber auf eine Verfallfrist beruft.
Zeugnis
Sie haben vom Arbeitgeber ein Zeugnis erhalten und sind unsicher, ob sie sich damit gefahrlos bewerben können? Wie prüfen ihr Arbeitszeugnis zum Festpreis von 89,25 € und sagen Ihnen, auf ihr Zeugnis tatsächlich so gut ist, wie es klingt.