Honoraranwältin für die Verbraucherzentrale NRW / Herford

Seit 01.01.2021 wurde Frau Rechtsanwältin Simonis zur Honoraranwältin der Verbraucherzentrale NRW für den Bereich Herford bestellt.

Die Verbraucherzentrale NRW schließt mit augewählten Rechtsanwälten Honorarverträge ab. Voraussetzung für die Bestellung als Honoraranwältin der Verbraucherzentrale ist der Nachweis von besonderen Kenntnissen im Bereich des Verbraucherrechts. Nach einem schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahren hat sich die Verbraucherzentrale NRW für Frau Rechtsanwältin Simonis als Honoraranwältin für den Bereich Herford entschieden. Die Tätigkeit als Honoraranwältin ist auf 3 Jahre befristet. Bis dahin wird Frau Rechtsanwältin Simonis Verbrauchern, die über die Verbraucherzentrale Rat suchen, neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin der Kanzlei Bartels + Simonis zur Verfügung stehen.

Die Gebiete auf denen Frau Simonis die Verbraucher im Rahmen ihrer Tätigkeit als Honoraranwältin betruen wird, sind u.a. allgemeines Verbraucherrecht, Reiserecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Verbraucherdarlehensrecht, urheberrechtliche Rechtsangelegenheiten, etc.